Regelungen für den REB-Export

Gemäß der REB Verfahrensbeschreibung 22.013 ist eine Dreiecksvermaschung primär durch die Datenarten DA45, DA49 und DA58 definiert. Der REB-Export des DGMs unterstützt daher auch nur diese Datenarten.

Bitte beachten Sie, dass der Export generell ausschließlich für Objekte erfolgt, die sich innerhalb des durch Grenzlinien definierten Bereiches befinden. Möchten Sie für eine Oberfläche, die durch Grenzlinien beschränkt ist, beispielsweise alle (also auch inaktive) Punkte exportieren, sollten Sie die Oberfläche zuvor kopieren und die darin enthaltenen Grenzlinien löschen. Anschließend können Sie den Export für die kopierte Fläche durchführen.

Beim Export von Linien in eine DA49 werden Bruchkanten je nach Bedeutung automatisch als topologische Linien (Flag T) oder Randlinien im Fall von Grenzlinien (Flag R) exportiert. Da in der REB maximal 99 Punkte pro Bruchkante zulässig sind, wird eine Bruchkante mit mehr als 99 Punkten automatisch in einzelne Bruchkanten aufgeteilt.

Eine mit dem DGM exportierte REB-Gesamtdatei enthält immer alle Datenarten. Falls keine Bruchkanten definiert sind, entfällt die DA49.