06 - Abgehende Linie: geradlinige Linienverlängerung (Laut Standardkonfiguration Konfiguration CODE: 06)

Wird einem Linienobjekt der Objektmodus 06 ( = geradlinige Linienverlängerung) hintangestellt, so wird die Linie – falls nicht zusätzlich angegeben – um ein Standardmaß (siehe Konfiguration – z.B. 1m) geradlinig hinter dem Messpunkt verlängert. Ein Ausnahmefall dieser Regel ist die Verwendung dieses Objektmodus am Beginn des Linienobjekts. In diesem Fall verlängert sich das Linienobjekt vom Startpunkt aus in entgegengesetzter Richtung bzgl. des ersten Abschnitts des Linienobjekts. Der Codeblock kann einen Verlängerungswert enthalten. Dieser muss immer am Ende des betreffenden Codeblocks stehen und wird mit einem Informationstrennzeichen (siehe Konfiguration – z.B. – „Minus“) angehängt (z.B. 100609-2.5 oder 1006-3.4). Es muss sich um eine reelle Zahl handeln, da es ansonsten zu einer Interpretation als Codeblock mit Haupt- und Subcode kommen kann. Das Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt.

 

Beispiel:

4.06_Objektmodi_Bsp_06.png

Abbildung: Objektmodus 06 - Abgehende Linie (geradlinig)

 

In diesem Beispiel bilden die ersten sechs Messpunkte eine Hauslinie. Im ersten Messpunkt wird das begonnene Linienobjekt, entgegengesetzt zum weiteren Verlauf des Linienobjekts, um die Standardlänge (in unserem Beispiel 1m) unter Verwendung des Objektmodus 06 ( = Linienverlängerung gerade) verlängert. Im Messpunkt 4 wird der vorhergehende Abschnitt des Linienobjekts (3→4) um 2.5m geradlinig verlängert und ein neues Linienobjekt Zaun begonnen (dieses beginnt direkt am Messpunkt und nicht an der grafischen geradlinigen Verlängerung). Vom Endpunkt der Verlängerung verläuft die Hauslinie weiter über einen Zwischenpunkt (5) zum sechsten Messpunkt, welcher das Linienobjekt mit dem Objektmodus 09 ( = Objektende) beendet, wobei unter Verwendung des Objektmodus 06 ( = Linienverlängerung gerade) der letzte Linienabschnitt um die Standardlänge geradlinig verlängert wird. Im siebten Messpunkt wird das Linienobjekt Zaun mit dem Objektmodus 09 ( = Objektende) beendet.