13.1.5.Prismenberechnung - Beschränkungen der REB
Die REB beschränkt jegliche numerische Datenwerte auf drei (3) Nachkommastellen, bietet also nur eine Millimeter-Genauigkeit, da es sich insbesondere an den Aufmaßverfahren der Tachymetrie und Photogrammmetrie orientiert.
Das DGM rechnet jedoch intern mit 64-Bit Gleitkomma-Genauigkeit. Das bedeutet, dass alle Werte in Abhängigkeit der Vorkommastellen mit einer Vielzahl von Nachkommastellen abgelegt werden. Das DGM rechnet also wesentlich genauer, als dies durch die REB-Spezifikation möglich ist. Hierdurch ergeben sich zwangsläufig Differenzen in Berechnungsergebnissen und Ausgaben aller Art. Die Problematik betrifft bereits den Export aller Daten einer Dreiecksvermaschung (siehe das Kapitel zum Export in REB-Dateien) und wird im Falle der Prismenberechnung v. a. bei großen Geländedaten offensichtlich.
Eine generelle Analogie mit der REB würde bedeuten, dass auch im DGM konsequent nur drei Nachkommastellen verwendet würden. Die hätte bereits zur Folge, dass die Koordinaten der in AutoCAD gezeichneten Objekte (AutoCAD verwendet unabhängig von der Anzeige der Nachkommastellen ebenfalls 64-Bit Gleikomma-Genauigkeit) nicht mit den Koordinaten der daraus übernommenen DGM-Punkte übereinstimmen würde, was nicht im Sinne eines Anwenders sein kann.
Sie müssen sich demnach darüber im Klaren sein, dass es immer Differenzen zwischen den tatsächlichen DGM-Daten und jeglicher REB-Ausgabe und darauf basierenden Berechnungen geben kann. Diese Differenzen sind zwar in der Praxis i. d. R. zu vernachlässigen, führen aber eben dazu, dass die Werte im Ergebnisdialog der Prismenberechnung von den Werten der Ergebnislisten in der REB-Ausgabe abweichen können.
Des Weiteren kann die Flächendifferenz der Grundflächen in der Ergebnisliste Positionen ungleich Null (0) sein. Dieser Umstand resultiert aus der zwangsläufigen Abrundung der Koordinatenwerte auf drei Nachkommastellen und der Tatsache, dass die Flächen aus den einzelnen Koordinatenwerten der Dreiecke berechnet und aufaddiert werden.
Da das REB-Verfahren gleiche Grundflächen voraussetzt, prüft das DGM vorab die Grundflächen zweier für eine Prismenberechnung gewählter DGM-Oberflächen und reagiert mit einer entsprechenden Meldung, wenn diese nicht identisch sind. Aus diesem Grund macht z. B. ein REB-Nachweis einer durch eine Böschungskonstruktion erstellten DGM-Fläche keinen Sinn, wenn als Bezugsfläche die gesamte ursprüngliche DGM-Fläche, auf die geböscht wurde, verwendet wird. Eine Mengenberechnung für diesen Fall ist aber für die exakte Prismenberechnung des DGMs möglich, da diese die Überdeckungsbereiche der Dreiecke automatisch verschneidet, also intern ein anderes Berechnungsverfahren verwendet.
Hinweis: Die in diesem Kapitel begründeten Differenzen bestehen natürlich nicht, wenn auf der Basis von drei Nachkommastellen (z. B. jeweils durch den Import von REB-Daten) gearbeitet wird. Dies dürfte aber v.a. in der Praxis des konstruktiven Bereiches eher die Ausnahme darstellen.